Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingungen verweist, es sei denn, X-CITE hat den Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingen des Auftraggebers ausdrücklich zugestimmt.

 

Leistungen

X-CITE bietet die folgenden Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an:

  1. Beratung, Konzeption, Organisation und Durchführung von Werbemaßnahmen.
  2. Bereitstellung von selbstständigen Unternehmern für die Durchführung von personalgestützten Werbeaktionen z.B. Moderatoren, Handelsvertreter oder Werbeverkäufer.
  3. Produktion, Lagerung, Bereitstellung, Transport, Aufbau und Wartung von Veranstaltungs- und Werbeausstattungen, Fahrzeugen, technischen Ausrüstungen und Streuartikeln.

 

Angebote und Aufträge

    • Alle unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir auf einen Auftrag eine schriftliche Bestätigung abgesendet haben. Angebotspreise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fixpreise müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. In allen anderen Fällen können die endgültigen Preise von den Angebotspreisen abweichen. X-CITE ist nur bei Angebotspositionen, deren Abrechnung nach Beleg des jeweiligen Lieferanten schriftlich vereinbart wurde, verpflichtet, Kopien von Belegen zur Verfügung zu stellen.
    • Tritt der Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen von einem Vertrag zurück, so berechnen wir bei neutraler Ware bzw. noch nicht begonnener Leistungserbringung, unbeschadet des Nachweises und der Geltendmachung höherer tatsächlicher Kosten bzw. eines höheren Schadens, einen Betrag in Höhe von 25% der Auftragssumme. Bei Waren, die bedruckt, graviert, bestickt oder in anderer Weise im Auftrag des Kunden verändert oder für diesen individuell hergestellt wurden, sowie bei bereits begonnener Leistungserbringung bzw. bei bereits erfolgter Lieferung von Informationen berechnen wir stets 100% der Auftragssumme. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

Nutzungsrechte

Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen bzw. gefertigten Werbeartikeln, sowie an erstellten Konzepten, Vorschlägen und grafischen Arbeiten für Veranstaltungen und Werbemaßnahmen vor, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine anderweitige Nutzung oder eine Weitergabe von an Dritte ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht X-CITE die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn X-CITE die betreffenden Werbeaktionen oder Veranstaltungen für den Auftraggeber durchgeführt hätte. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben X-CITE vorbehalten. Der Auftraggeber stimmt automatisch einer Verwendung von Informationen über Veranstaltungen und Werbeaktionen sowie angefertigten Werbemitteln zum Zweck des Nachweises von Referenzen gegenüber Dritten durch X- CITE zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt erfolgen. X-CITE ist berechtigt, an geeigneter Stelle des Werbemittels einen Herstellerhinweis anzubringen.

 

Einsatzkräfte

Einsatzkräfte (z.B. Moderatoren, Promotoren, Werbeverkäufer), welche X-CITE dem Auftraggeber bereitstellt, darf der Auftraggeber nur im Rahmen der mit X-CITE vereinbarten Tätigkeiten in angemessenem und seriösem Rahmen einsetzen.

 

Haftungsausschluss

X-CITE haftet nicht für die Richtigkeit der übermittelten Informationen, die Erfüllung der gestellten Anforderungen und die Eignung und Verfügbarkeit von Aktionsorten und Einsatzkräften. X-CITE haftet nicht für durch die Nutzung der Aktionsorte oder durch die Einsatzkräfte verursachte Schäden. Bei Warenlieferungen haftet X-CITE nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, jedoch nicht über den in Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Warenwert hinaus. Überlässt der Auftraggeber X-CITE Gegenstände, so haftet X-CITE nicht für Beschädigungen oder Verluste. Eine Lagerung von Gegenständen des Auftraggebers bei X-CITE erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, X-CITE haftet auch hier nicht für Verlust oder Beschädigung. X-CITE ist berechtigt Gegenstände des Auftraggebers, welche sich nach der Beendigung eines Auftrags noch bei X-CITE befinden, zu entsorgen oder zu verwerten, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Eine Haftung von X-CITE bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflussbereiches von X-CITE liegen, ist auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Anders-lautende Vereinbaren müssen schriftlich geschlossen werden.

 

Internet

X-CITE haftet nicht für die Richtigkeit der im Internet eingestellten Daten und nicht für technische Störungen oder Ausfälle. Alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Daten und der Software liegen ausschließlich bei X-CITE. Unzulässig ist:

  1. Daten aus den Internetseiten von X-CITE zu vervielfältigen oder Dritten zu überlassen ist unzulässig.
  2. Von X-CITE bereitgestellte Software oder Teile davon zu kopieren, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
  3. Von der Software und den Daten abgeleitete Werke zu erstellen oder schriftliches Material zu vervielfältigen, abzuändern, zu übersetzen oder hiervon abgeleitete Werke zu erstellen.
  4. Programmverschlüsselungen zu beseitigen oder zu überbrücken oder auf andere Art und Weise funktionslos zu machen.
  5. Vorhandene Urheberrechts- bzw. Copyrightvermerke oder sonstige Kennzeichnungen der Software abzuändern oder zu beseitigen.

Für alle Schäden, die der Firma X-CITE durch die Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten ent-stehen, kann der Benutzer haftbar gemacht werden.

 

Zahlungsbedingungen

Zahlungen des Auftraggebers für Leistungen der Firma X-CITE werden stets mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung ist erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf dem Konto der Firma X-CITE eingeht. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit keine Zahlung, fallen Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank an. X-CITE ist in diesem Falle berechtigt die Erbringung von Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen oder vom Auftrag zurückzutreten.
Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Vereinbarung von Vorauszahlung ist X-Cite erst mit Eingang der vereinbarten Zahlung zur Aufnahme von Tätigkeiten verpflichtet.

 

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, erstellte Konzepte, Grafiken und Software, bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen Eigentum von X-CITE.

 

Lieferung von Waren

    • Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
    • Im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen sind nur annähernd und nicht verbindlich. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung.
    • Die Verpflichtung zur Einhaltung eines Fixtermins erlischt, wenn der Auftraggeber die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist an X-CITE übermittelt. Ist eine Frist zur Übermittlung der zur Produktion notwendigen Informationen und Unter-lagen nicht vereinbart, ist X-CITE von der Verpflichtung zur Einhaltung des Fixtermins befreit, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er diese rechtzeitig an X-CITE übermittelt hat. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet.
    • Beanstandungen offener Mängel müssen uns in Textform innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang mitgeteilt werden; bei versteckten Mängeln muss die Mitteilung innerhalb von drei Tagen nach Feststellung der Mängel erfolgen. Wir haben in jedem Fall das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    • Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% der bestellten Menge behalten wir uns vor.

 

Gewährleistung bei Warenlieferung

    • Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Käufers zunächst auf Nachbesserung oder auf kostenfreie Ersatzlieferung gegen Rückgabe der beanstandeten Lieferung. Lediglich bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    • Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungsansprüche ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen oder veranlasst hat.
    • Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
    • Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. gegenüber Vorlagen behalten wir uns vor. Insbesondere können Druckfarben aufgrund der verschiedenen Druckverfahren von der Vorgabe abweichen. Technische Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

 

Vertragliches Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern oder sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Auftraggeber zahlungsunfähig ist.

 

Allgemeine Bestimmungen

Für sämtliche Ansprüche, die aus der Geschäftsbeziehung mit der Firma X-CITE entstehen, ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

Datenschutz

Auftraggeber, Lieferanten und Einsatzkräfte werden hiermit gemäß Paragraph 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die Firma X-CITE die vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und den Geschäftsbetrieb notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden im Rahmen der Tätigkeit der Firma X-CITE nach § 1 an Dritte weitergegeben.